Wer unerwünschte Submilieus aus dem Stadtbild entfernen will, kann das auf verschiedenste Arten tun: mit architektonischen Konzepten, die den „falschen Gruppen“ ihren Aufenthalt unwirtlich machen, aber auch klassischen ordnungspolitischen Instrumenten.
Das Resultat ist ein Konzept von öffentlicher Sicherheit, das letztendlich auf eine Intensivierung der sozialen Kontrolle abzielt. Alltagspraktisch werden sozialpolitische, sozialarbeiterische, stadtplanerische, ordnungspolitische, polizei- und strafrechtliche Massnahmen miteinander vermengt. Sozialarbeit steht dabei vor neuen Herausforderungen bis hin zu einer ordnungspolitischen Kolonialisierung und Instrumentalisierung dieses Arbeitsfeldes.
Bei den Bemühungen um eine „sichere und saubere Stadt” kommt es in einer Vielzahl von Fällen zu willkürlichen Massnahmen, die kaum als rechtsstaatlich bezeichnet werden können. Das Abschieben, Hinausweisen und Fortjagen als populäre Umgangsformen mittlerer Brutalität besitzen eine Jahrhunderte alte Tradition. In dieser Tradition stehen die Platzverweise und Aufenthaltsverbote moderner Stadtordnungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts, wobei Städte und Gemeinden eine Vorreiterrolle einnehmen, die sich touristisch besonders attraktiv geben wollen.
Soziale Arbeit, zu deren Zielgruppen die im öffentlichen Raum „auffälligen” Personen seit langem gehören, befindet sich in vielen Situationen ihres professionellen Handelns in Widersprüchen, in die sie gelegentlich aus eigenem Antrieb gerät, die ihr allerdings häufig auch im Kontext der neuen Ausschluss- und Kontrollpolitiken zugewiesen werden. Sie muss sich zwischen dem staatlichen Versorgungs- und Normalisierungsauftrag einerseits und den konkreten Bedürfnissen und Rechten der Klienten andererseits behaupten. Die mit diesem „doppelten Mandat” zusammenhängenden Fragen und Probleme sind eine „alte Angelegenheit” der Professionalisierungsdebatte in der Sozialarbeit: Zum einen geht es um Fürsprache, um Mobilisierung von Verständnis für sogenannte soziale „Randgruppen”. Sozialarbeit trägt zweitens auch selbst zur Segregation bei – und zwar da, wo Menschen in einer elenden Lebenssituation sich selbst überlassen werden, wo zu hochschwellige Angebote und Konzepte ausgrenzende Wirkungen entfalten. Im Überlebenskampf Sozialer Arbeit komme es drittens immer wieder zu Situationen, in denen ihre Auftraggeber eine in ihrem Sinne wirksam werdende „Problemlösungskompetenz” unter Beweis gestellt sehen möchten.
Die nicht mehr zu übersehende Flut von Regelungen und Interventionen wird bürgerschaftliche Gegenwehr weiter erschweren. Ungeachtet aller technischen Neuerungen im Sicherheits-, Überwachungs- und Vertreibungswesen bleibt freilich ein alter Kern beständig: der Versuch der Entstörung einer sich gestört fühlenden Öffentlichkeit. Von den alten Armenordnungen bis zu „Zero Tolerance” besteht eine nahezu bruchlose Kontinuität des repressiven Umgangs mit Gruppen, welch die vormals feudalistische und heute bürgerliche Ordnung des öffentlichen Raums zu stören drohen. Die Geschichte hat gezeigt, dass die erzielten Effekte eher mässig sind: „Alles, was wir erreichen können,” so drückte es einmal ein für die öffentliche Ordnung einer grösseren Stadt verantwortlicher Polizist aus, „ist nichts anderes, als das Elend auf Trab zu halten und im Kreis herumzuführen”.



